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Erläuterungen | ![]() |
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Häusliche Altenpflege |
Unter häuslicher Altenpflege versteht man die Versorgung
pflegebedürftiger Menschen in ihren eigenen Wohnungen.
Die häusliche Pflege ermöglicht dem Pflegebedürftigen längst möglich in
seinem familiären Umfeld betreut zu werden.
Die häusliche Pflege kann von Familienangehörigen, Personen aus dem
sozialen Umfeld und von ambulanten Diensten unterstützend und entlastend
erbracht werden.
Auf Antrag bei der Pflegekasse und durch Einschaltung des Medizinischen
Dienstes der Krankenkassen kann ein Pflegegrad zuerkannt werden.
Wird die häusliche Pflege dann durch Familienangehörige oder andere
Privatpersonen erbracht, so zahlt die Pflegekasse ein so genanntes
Pflegegeld. Wird die Pflege durch einen Pflegedienst erbracht, so
handelt es sich um eine Pflegesachleistung. Wird die Pflegesachleistung
nicht im vollen Umfang in Anspruch genommen, wird ein anteiliges
Pflegegeld an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. |
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Häusliche Krankenpflege / Behandlungspflegen aller Art nach § 37.2 |
Dieses sind Leistungen der Krankenkasse, die vom Arzt
verordnet werden können. Zu Behandlungspflegen gehören z.B.: Injektionen, Wundverbände, An- und Ausziehen von
Kompressionsstrümpfen, Medikamenten-gaben, Blutzuckerkontrollen,
Blutdruckkontrollen |
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Hierunter verstehen wir praktisch alles was nicht zur Pflege, aber zum allgemeinen Wohlbefinden gehört. Wir bieten Möglichkeiten zur Unterstützung für Menschen, die ihren Alltag nicht mehr alleine gestalten können wie Unterhaltung, Spaziergänge, Einkaufsbummel, Gesellschaftsspiele, Basteln, gemeinsames Kochen oder Backen etc. |
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Jeder, dem ein Pflegegrad zuerkannt wurde, hat
Anspruch auf zusätzlich 125,00 Euro pro Monat. |
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Alleinerziehende oder Familien haben Anspruch auf
eine Kinderbetreuung mit
Haushaltsführung wenn z.B. wegen Krankenhausbehandlung, Schwangerschaft,
Entbindung sowie psychischer-, Sucht- oder lebensbedrohlicher
Erkrankungen des Versicherten die Weiterführung des Haushalts nicht
möglich ist und der Arzt darüber eine Verordnung ausstellt. Voraussetzung ist, dass in dem Haushalt ein behindertes Kind, zwei Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres oder drei und mehr Kinder, von denen mindestens zwei das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu versorgen sind. |
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Jeder
Pflegebedürftige, der seit mindestens einem Jahr Leistungen aus der
Pflegeversicherung, erhält, hat Anspruch auf Verhinderungspflege. Verhinderungspflege
können pflegende Angehörige für maximal 28 Tage im Jahr und bis maximal
1612,00 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Fahren pflegende
Angehörige in den Urlaub, so kann die Verhinderungspflege in Form von
Kurzzeitpflege im Altenheim genutzt werden oder wenn der zu Pflegende zu
Hause bleibt kann der ambulante Dienst diese Verhinderungspflege
leisten. Verhinderungspflege kann aber auch stunden- oder tageweise abgerufen werden. |
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Wenn Sie Hilfe bei Ihren hauswirtschaftlichen Verrichtungen benötigen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |
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Wenn Sie Ihre Einkäufe nicht mehr selbständig tätigen können, so begleiten wir Sie gerne oder übernehmen den Einkauf für Sie. |
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Wenn Sie eine Begleitung zu Ärzten oder Behörden benötigen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |
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Dieses ist ein Service den wir unseren Kunden anbieten. |
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Ein
Pflegebedürftiger, der Pflegegeld erhält und keine Sachleistungen in
Anspruch nimmt muss der Pflegekasse gegenüber nachweisen, dass die
Qualität der häuslichen Pflege sicher gestellt ist. Hierfür beauftragt
der Versicherte einen Pflegedienst, der die Durchführung des
Beratungseinsatzes gegenüber der Pflegekasse bestätigt. Bei Pflegegrad 1
bis 3 müssen die Beratungseinsätze halbjährlich erfolgen und bei
Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Werden keine Beratungseinsätze
durchgeführt, so kann die Pflegekasse das Pflegegeld einbehalten. |